Sonderbestimmung zu Registerpapieren
Hunde (ohne Ahnennachweis) müssen vor Registrierung im DRRC e.V. durch einen Chip gekennzeichnet sein und einem Zuchtwart (Schwerpunkt Rhodesian Ridgeback) zur
Phänotyp-Beurteilung nach FCI Rassestandard Nr. 146 vorgestellt werden.
Zuchthunde mit Registerpapier (ohne Ahnennachweis) vom DRRC e.V. dürfen nur mit Zuchthunden mit einer anerkannten Zuchtzulassung verpaart werden, die einen lückenlosen Ahnennachweis bis zur 3. Generation (1. Generation = Eltern) besitzen.
Des Weiteren ist für alle Züchter und Deckrüdenbesitzer die Zuchtordnung (ZO) des DRRC e.V. bindend.
Diese Bestimmung wurde vom Gesamtvorstand zeitlich begrenzt beschlossen, um der Schwarzzucht mit kranken Hunden, Inzucht oder Trägerverpaarungen entgegenzuwirken, indem wir als oberstes Ziel, die Gesunderhaltung der Rasse mit den Hundebesitzern kommunizieren.
Stand: Mai 2021
Deutscher Rhodesian Ridgeback Club e.V.
(Rhodesian Ridgeback Zuchtverband)
Rhodesian Ridgeback Welpen Rhodesian Ridgeback Züchter